
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass die in Bayern verhängten Covid-Beschränkungen, die die Bürger zwischen dem 1. und 19. April 2020 daran hinderten, ihre Häuser zu verlassen, waren ineffektiv und unnötig. Das Gericht urteilte zudem, dass der Lockdown gegen das Exzessverbot höherrangiger Gesetze verstoße.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder kündigte a Ausgangssperre im letzten Jahr, in der es hieß, dass die Bürger ihre Häuser nur in „Ausnahmefällen“ verlassen dürften. Dies bedeutete, dass die Bayern das Haus nur aus wichtigen Gründen verlassen durften, beispielsweise um zur Arbeit zu gehen oder Lebensmittel einzukaufen.
Die Bayerische Verordnung über Maßnahmen zum Schutz vor Infektionskrankheiten infolge der Covid-Pandemie verpflichtete die Polizei, die Einhaltung der Ausgangssperre zu kontrollieren. Bürger mussten „glaubhafte Gründe“ für ihren Aufenthalt im Freien angeben.
Die Beschränkungen verlangten von jedem Einzelnen, alle physischen und sozialen Kontakte mit anderen Menschen, mit Ausnahme von im selben Haushalt lebenden Familienmitgliedern, auf das absolut notwendige Maß zu reduzieren. Außerdem wurde eine obligatorische Abstandsregel von 1,5 Metern eingeführt.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach erklärte die Beschränkungen für unwirksam. Im Grunde stellten sie einen Verstoß gegen deutsche Rechtsgrundsätze dar, die die Einführung von Gesetzen verbieten, die die Betroffenen unverhältnismäßig benachteiligen, unabhängig von deren Absicht.
Das Gericht stellte fest, dass die Regierung die gültigen Gründe für das Verlassen des Elternhauses „so eng“ definiert habe, dass gegen den Rechtsgrundsatz verstoßen worden sei.
Das Gericht erklärte, Söders Beschränkungen, die als Strategie zur Eindämmung der Covid-19-Ausbreitung eingeführt wurden, seien unnötig. Die Richter sagten, die Regierung habe es fahrlässig angestellt, „bei der Auswahl von Maßnahmen aus mehreren gleich geeigneten Mitteln das weniger belastende Grundrecht auszuwählen“.
Die Richter kritisierten außerdem die Wertschätzung der Regierung gegenüber der menschlichen Natur, da der Staat vorgeschlagen hatte, den Aufenthalt in der Öffentlichkeit als Gefahr einzustufen.
Abschließend stellte das Gericht fest, dass eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zulässig sei, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung habe. Eine abschließende Entscheidung über die Sache könne weiterhin durch das höchste Gericht Deutschlands erfolgen.
Obwohl die Lockdowns des letzten Jahres von den Gerichten kritisiert werden, hat dies die deutschen Gesundheitsbehörden nicht davon abgehalten, tyrannische Einschränkungen für UngeimpfteAb dem 1. November 2021 erhalten Nicht-Impflinge keinen Lohnausfallersatz mehr, wenn sie aufgrund von Covid-Maßnahmen in Quarantäne bleiben mussten.
Diese Maßnahmen betreffen Personen, die positiv auf das Virus getestet wurden, sowie diejenigen, die aus Ländern zurückkehren, die als „Hochrisikoländer“ für Covid-19 gelten, darunter Großbritannien, die Türkei und Teile Frankreichs. Personen, die medizinisch davon ausgenommen sind, müssen ein entsprechendes Zertifikat vorlegen.
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Das einzige „Gericht“ innerhalb der bösen EU-SSR, das irgendeine Zuständigkeit und Bedeutung hat, ist das Gericht der öffentlichen Empörung, wo die bis zum Tod bewaffnete Bevölkerung den Abschaum hinrichtet, der diese dämonische Agenda mitgespielt hat. Zu diesem Abschaum gehören die Schädel zertrümmernden Schweine, politische Nutten, Presstituierte und dann die dämonischen Maden wie Klaws Slob, Kill Bills Höllentore, Soros der Pädophile und all seine satanischen Gefährten im Schatten dieses globalen Völkermords.
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