Im April 2020 klagte Michael Ballweg erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Versammlungsverbot, das als Reaktion auf die Covid-Pandemie verhängt wurde. Dies bedeutete, dass öffentliche Proteste wurden wieder zugelassenIn der Folge demonstrierten Hunderttausende bundesweit gegen die Covid-Maßnahmen und für Grundrechte, Frieden und Freiheit.
Ballweg wurde im Juni 2022 verhaftet und neun Monate lang inhaftiert. Sein Prozess begann letztes Jahr und endet nun. Der Prozess hat die politischen Motive der Ankläger offengelegt.
Eine Anklage wurde wegen unzureichender Beweise fallengelassen. Eine andere hat sich für die Staatsanwaltschaft als falsch erwiesen: Ballweg wurde vorgeworfen, Steuern hinterzogen zu haben. Stattdessen kamen im Prozess Beweise ans Licht, die ihm eine Rückerstattung vom Finanzamt zusprechen.
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Michael Ballweg ist ein deutscher Unternehmer, der die Querdenken-711 (engl: Querdenken 711) Bewegung im Frühjahr 2020. Die Bewegung organisierte große Proteste gegen staatliche Maßnahmen während der Covid-Pandemie.
Ab Juni 2022 unterstellte der BfV der Querdenken-Bewegung, sie sei extremistisch. Laut der Konrad-Adenauer-StiftungIn einer Erklärung des Bundesamtes für Verfassungsschutz („BfV“) vom Juni 2022 heißt es: „Einzelne Protagonisten der Querdenken-Bewegung […] versuchen indirekt im Zusammenhang mit Protesten gegen [Covid-]Schutzmaßnahmen und über soziale Medien, die bestehende politische Ordnung zu stürzen.“
Ballweg wurde am 29. Juni 2022 wegen des Verdachts des versuchten Betrugs, der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung festgenommen. Ihm wurde vorgeworfen, Gelder von „Querdenken 711“ für private Zwecke veruntreut und im Jahr 2020 Steuern hinterzogen zu haben. Im April 2023 wurde er aus der Untersuchungshaft entlassen.
Seit seiner Festnahme ist Ballweg Vermögensbeschlagnahmungen und Beschlagnahmungen ausgesetzt, die von Staatsanwaltschaft, Gerichten und Finanzämtern eingeleitet wurden. Er steht seit dem 2. Oktober 2024 wegen versuchten Betrugs und Steuerhinterziehung vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft war fordert eine dreijährige Gefängnisstrafe.
Im März teilte das Landgericht Stuttgart mit, es lägen keine ausreichenden Beweise vor, um Ballweg die Entnahme von Geldern von „Querdenken“ für private Zwecke nachzuweisen. „Die Strafkammer schlug daher vor, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Doch die Staatsanwaltschaft lehnte dies ab.“ Kontext Wochenzeitung berichtet.
Anfang Juli ordnete das Gericht an, dass das Finanzamt Ballwegs Steuerschuld für das Jahr 2020 berechnen soll. „Das überraschende Ergebnis: Ballweg hätte nicht zu wenig, sondern rund 200,000 Euro zu viel bezahlt“, Kontext Wochenzeitung sagte. „Nach derzeitiger Beweislage konnte kein hoher Steuerschaden festgestellt werden. Die Vorsitzende Richterin gab ihre aktuelle rechtliche Einschätzung bekannt. Sie warf erneut die Frage auf, ob das Verfahren wirklich mit einem Urteil enden muss.“
Der Gateway-Pundit erklärt das Rätsel für die Behörden:
In einer verblüffenden Wendung, die das Ausmaß politischer Korruption und strafrechtlichen Missbrauchs in Deutschland offenlegt, soll der „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg – einst wegen mutmaßlichen Spendenbetrugs und Steuerhinterziehung verunglimpft und inhaftiert – nun eine Rückerstattung von 200,000 Euro vom Fiskus erhalten. Ganz genau: Dasselbe System, das ihn fast ein Jahr lang einsperrte, gibt nun zu, ihm Geld zu schulden.
Ballweg steht nun zwar ein sechsstelliger Betrag zu, und er ist durch die Berechnungen, die seine Ankläger einst gefordert hatten, rehabilitiert, doch das Verfahren gegen ihn wurde noch immer nicht offiziell eingestellt. Rechtsexperten vermuten, dass die Staatsanwälte möglicherweise Zeit schinden, um Konsequenzen für ihr eigenes Fehlverhalten zu vermeiden und die Verjährungsfrist abzuwarten.
Dies ist mehr als ein juristischer Fehler – es ist ein juristisches Erdbeben. Deutschlands vermeintliche Rechtsstaatlichkeit steht nun auf dem Prüfstand, denn der Fall Ballweg wirft ein Licht auf das, was zunehmend wie eine politisch motivierte Hexenjagd aussieht.
Justizbombe in Deutschland: Michael Ballweg erhält 200,000 Euro Steuerrückerstattung nach neun Monaten Haft wegen angeblicher Steuerhinterziehung! – Politische Verfolgung aufgedeckt, Gateway Pundit, 4. Juli 2025
Auf der 43rd Verhandlungstag, 22. Juli 2025, Querdenken-711 veröffentlicht eine Pressemitteilung, das wir unten wiedergeben. Bitte beachten Sie, dass es mit einem Online-Übersetzer ins Englische übersetzt wurde. Die Prozess wird fortgesetzt am 31. Juli 2025. Weitere Einzelheiten zum Fall finden Sie auf der Registerkarte „Gerichtsverfahren“ von Website von Querdenken.
Inhaltsverzeichnis
- „Grimms Märchen sind eine Enzyklopädie der Wissenschaft“
- Plädoyer von Dr. Reinhard Löffler
- Meinungsfreiheit und der dialektische Prozess
- Corona-Maßnahmen und ihre Folgen
- Soziale Auswirkungen und politische Marginalisierung
- Die Rolle des Angeklagten
- Reaktion auf die Bewegung
- Struktur und Finanzierung der Bewegung
- Strafverfolgung und Inhaftierung
- Kritik am Ermittlungsrichter
- Würdigung der Anklage
- Vorwurf der Steuerhinterziehung
- Rolle der Ministerien und Ermittler
- Briefing vor dem Überfall
- Einkommensteuer, Steuerpflicht und Besteuerung politischer Spenden
- Steuerberechnung und -prüfung durch das Finanzamt
- Rechtliche Einordnung der versuchten Steuerhinterziehung
- Zum Betrugsversuch
- Zeugenaussagen und Dokumentation
- Alltagsausgaben, Krypto-Assets und die Haltung der Staatsanwaltschaft
- Fazit
- Schlussstatement von Michael Ballweg
43. Prozesstag: Grimms Märchen wissenschaftlicher als die Anklage; Verteidigung fordert Freispruch
Am 43. Verhandlungstag gegen Michael Ballweg hielten alle vier Verteidiger ihre Schlussplädoyers. Die Staatsanwaltschaft forderte eine dreijährige Haftstrafe ohne Bewährung. Die Verteidigung wies die Vorwürfe einstimmig zurück und forderte Freispruch sowie Entschädigung für 279 Tage Untersuchungshaft.
Das Presseteam veröffentlicht das Schlussplädoyer des baden-württembergischen CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Reinhard Löffler und das Schlussplädoyer von Michael Ballweg im vollständigen Wortlaut.
„Grimms Märchen sind eine Enzyklopädie der Wissenschaft“
Dr. Löffler fasste die Position der Verteidigung wie folgt zusammen: „Im Vergleich zu den Annahmen, Unterstellungen und Spekulationen der Anklage sind Grimms Märchen eine Enzyklopädie der Wissenschaft.“
Er kritisierte die politische Dimension des Prozesses, die übertriebenen juristischen und steuerlichen Vorwürfe sowie die weit verbreitete Voreingenommenheit der Medien und Behörden.
Sein Fazit: „Ich fordere einen Freispruch und eine Entschädigung für 279 Tage ungerechtfertigte Untersuchungshaft.“
Ballweg: „Ich bin unschuldig“
In seinem Schlussplädoyer bekräftigte Michael Ballweg sein Engagement für die Grundrechte auch in Krisenzeiten: „Ich bin unschuldig. Meine Steuerberatungsfirma hat mir einen Schaden von 80,000 Euro bestätigt.“
Er dankte den Beobachtern und ermutigte alle, sich den Herausforderungen mutig zu stellen – auch angesichts staatlicher Repressionen.
Outlook
Das Urteil im Verfahren gegen Michael Ballweg wird für Donnerstag, den 31. Juli 2025 erwartet.
Anlagen zur Pressemitteilung:
- Schlussstatement von Dr. Reinhard Löffler (22. Juli 2025)
- Schlussstatement von Michael Ballweg (22. Juli 2025)
Plädoyer von Dr. Reinhard Löffler
Landgericht Stuttgart, 22. Juli 2025 Das gesprochene Wort hat Vorrang
Sehr geehrtes Gericht, geschätzte Vertreter der Anklage,
Die 61 Männer und Frauen des Parlamentarischen Rates, die diesem Land vor über 75 Jahren eine neue Verfassung – das Grundgesetz – gaben, hatten ein klares Ziel: Schluss mit Diktatur, Schluss mit staatlicher Willkür. Stattdessen die Bindung aller Staatsgewalt an den Rechtsstaat. Der Staat muss die Menschenwürde garantieren und Freiheit und Gleichheit gewährleisten.
Meinungsfreiheit und der dialektische Prozess
Unsere Verfassung sieht keinen Nachtwächterstaat vor, sondern eine Gesellschaft, in der jeder seine Meinung frei äußern kann – in Wort und Schrift, in Versammlungen und Demonstrationen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Meinung richtig oder falsch, vernünftig oder absurd, bequem oder unbequem ist.
Das Grundgesetz will einen dialektischen Prozess in der Gesellschaft, den die Politik aufnimmt und in den Parlamenten umsetzt. Regierungen hatten schon immer mit unbequemen Meinungen zu kämpfen – von Protesten gegen den Vietnamkrieg bis hin zu Atomkraftwerken wie Wyhl und Brokdorf. Doch nie war der öffentliche Diskurs so emotional aufgeladen wie während der Auseinandersetzung mit den Covid-Maßnahmen.
Corona-Maßnahmen und ihre Folgen
Es besteht kein Zweifel: Die staatlichen Eingriffe zur Eindämmung von Covid führten zu den gravierendsten Grundrechtseinschränkungen seit Bestehen der Bundesrepublik – zunächst nur auf Basis behördlicher Anordnungen. Rechtliche und medizinische Bewertungen waren höchst umstritten. Selbst der Gesundheitsminister sagte: „Wir werden uns gegenseitig vieles verzeihen müssen.“
Soziale Auswirkungen und politische Marginalisierung
Obwohl die Gesundheitsrisiken des Virus real waren, führte die staatliche Reaktion zu sozialer Isolation, Kontaktverboten und dem Verlust der Lebensgrundlage. Den Menschen war es nicht einmal erlaubt, ihre Angehörigen im Tod zu begleiten. Ein Impfstoff ohne Nachweis wurde vorgeschrieben, und diejenigen, die ihn ablehnten, wurden sozial geächtet.
Die Rolle des Angeklagten
Wir wissen heute, dass viele Maßnahmen falsch waren – rechtlich und medizinisch. Die Menschen wurden mit ihrer Angst allein gelassen. Es braucht außergewöhnliche Menschen, die sich auch in Krisenzeiten gegen den Staat stellen und ihre Rechte einfordern.
Der Angeklagte ist so ein Mensch. Im April 2020 gründete er die Querdenken-711, die schnell zur größten außerparlamentarischen Opposition Deutschlands wurde. Sie protestierten für Demokratie und Verfassungswerte – auch während der Pandemie. Sie forderten Debatten und kritisierten die autoritären Hygienevorschriften. Von kleinen Mahnwachen bis hin zu über 500,000 Menschen in Berlin im August 2020.
Reaktion auf die Bewegung
Die Regierung ging nicht gut mit Andersdenkenden um. Querdenker wurden als Verschwörungstheoretiker, Esoteriker und Extremisten abgestempelt. Die Zeitung ZEIT bezeichnete den Angeklagten als „Staatsfeind Nummer eins“. Spiegel Journalisten konnten nicht aufhören, „Reichsbürger“ zu sagen. Keine Debatte – nur Ausgrenzung.
Struktur und Finanzierung der Bewegung
Der Bewegung tat dies keinen Abbruch. Bundesweit bildeten sich immer mehr Querdenken-Gruppen, und der Angeklagte fungierte als Bindeglied. Um die Demonstrationen zu finanzieren, rief er zu Spenden auf. Mehr als Zehntausend folgten diesem Aufruf, sodass dem Angeklagten und der Querdenken-Bewegung über 1.2 Millionen Euro zur Verfügung standen – Geld, das in die Organisation von Demonstrationen floss und für künftige Großveranstaltungen bestimmt war.
Strafverfolgung und Inhaftierung
Dann folgte die zweite Phase. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, Tausende Menschen über die Verwendung der Gelder getäuscht zu haben. Der Vorwurf: Mehr als 575,000 Euro sollen für private Zwecke verwendet und zwischen Privatkonten verschoben worden sein. Das gesamte Privatvermögen des Angeklagten wurde eingefroren. Die Anklage lautete auf Betrug und Geldwäsche. Es folgten eine Hausdurchsuchung und Untersuchungshaft – angeblich wegen Fluchtgefahr.
Der Anklage zufolge hatte der Angeklagte seine Koffer gepackt und bereitete seine Flucht nach Costa Rica vor. Sein Hab und Gut befand sich angeblich in einem Schiffscontainer und war abreisebereit. Michael Ballweg wurde neun Monate lang in der JVA Stammheim festgehalten. Eine Meldepflicht und der Entzug seines Reisepasses hätten ausgereicht, doch die Inhaftierung schwächte die Bewegung auch finanziell. Tatsächlich enthielt der Container Monitore, Computer und Büromaterial – aber keinen Hausrat, wie das Gericht bestätigte.
Kritik am Ermittlungsrichter
Mehrere Einsprüche gegen die Untersuchungshaft blieben erfolglos. Der Ermittlungsrichter des Landgerichts Stuttgart, den wir als Zeugen vernahmen, ließ den Angeklagten während der Verhandlung stundenlang wie einen Hund an ein Tischbein ketten, wirkte ansonsten aber nicht sehr aktenkundig. Die Verteidigung kritisierte die Fesselung während der Vernehmung scharf. Mit Menschenwürde und einem rechtsstaatlichen Verfahren hatte das wenig zu tun. Ich bedauere, dass das Gericht dies durchgehen ließ – so etwas darf bei unseren Gerichten nie zur Standardpraxis werden.
Würdigung der Anklage
Die Vorwürfe des Betrugs und der Geldwäsche wurden nicht eingestanden. Geldwäsche ist definiert als die Einschleusung von Vermögenswerten aus der organisierten Kriminalität in das legale Finanzsystem, um deren Herkunft zu verschleiern. Obwohl Banken gesetzlich verpflichtet sind, Verdachtsfälle von Geldwäsche zu melden – auch ohne Beweise für die Straftat –, kam der Fall nur deshalb in Gang, weil der „Gründer von Querdenken“ Bargeld einzahlte und abhob. Letztlich blieb nur der Vorwurf des versuchten Betrugs übrig, da es den Spendern angeblich egal war, was mit dem Geld geschah.
Vorwurf der Steuerhinterziehung
Später kam der Vorwurf der versuchten Steuerhinterziehung hinzu. Der Angeklagte saß in Untersuchungshaft, alle steuerrelevanten Unterlagen waren beschlagnahmt worden, ein Zugang zu Elster (dem digitalen Steuerportal) war im Gefängnis nicht möglich. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung lief während der Haft ab. Spätestens seit Al Capone wissen wir, dass es immer einen steuerlichen Aspekt gibt – vor allem, wenn der Fall so sorgfältig vorbereitet wurde.
Rolle der Ministerien und Ermittler
Finanzministerium und Landesfinanzamt (OFD) waren „alarmiert“ – so eine E-Mail. Doch warum? Michael Ballweg hatte als erfolgreicher Unternehmer jahrelang Steuern gezahlt – und zwar nicht wenig. Die Steuerfahnder ließen es sich nicht nehmen, bei der Hausdurchsuchung mitzumachen. Sie gelangten über eine Hintertür – eine Anfrage nach „IT-Support“ – ins System, obwohl die Polizei diese Hilfe gar nicht benötigte, da ihre eigenen Spezialisten die Steuerfahnder sogar ausbilden. Der Leiter der Ermittlungsgruppe „EG Kreuz“, der hier aussagte, zeigte sich überrascht. Tatsächlich fand ein Finanzbeamter die Sporttasche des Angeklagten, die Broschüren über Costa Rica enthielt. Auf seinem Computer wurde nichts Belastendes gefunden.
Briefing vor dem Überfall
Es gab eine vorbereitende Besprechung zur Hausdurchsuchung. Diese wurde zunächst verschwiegen, später aber von einem Justizbeamten hier vor Gericht bestätigt. Es gibt sogar ein schriftliches Protokoll dieser Besprechung – leider durften wir es nicht einsehen. Es liegt auch nicht in den Akten.
Einkommensteuer, Steuerpflicht und Besteuerung politischer Spenden
Dem Angeklagten wird Einkommensteuerhinterziehung vorgeworfen, weil er Spenden seiner Unterstützer nicht deklariert habe. Die vermeintliche Steuerpflicht entsteht, weil der Angeklagte auf Anraten des Finanzamts eine Firma für Eventmarketing angemeldet hat. Die Spenden seien der Firma zuzurechnen, lautet die Argumentation. Doch das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Die Spender wollten die politischen Ziele der Querdenken-Bewegung unterstützen – nicht das Unternehmen des Angeklagten.
Zur Begründung der Steuerpflicht führte ein Zeuge des Oberfinanzpräsidiums (OFD) einen Fall an, in dem ein Pizzabäcker in Bayern seine Kunden um Spenden für einen neuen Backofen bat. Das Finanzgericht urteilte, diese Spenden seien als Betriebseinnahmen zu werten.
Ich hatte erwartet, dass uns das Stuttgarter Finanzamt mitteilt, ob auch die Gegner von Stuttgart 21 – die seit über 20 Jahren Spenden für ihre Montagsdemonstrationen sammeln – einkommensteuerpflichtig sind. Offenbar nicht.
Spenden an Parteien und Wählervereinigungen sind sogar steuerlich begünstigt. Spenden bis zu 6,000 Euro mindern die Steuerlast des Spenders. Parteien selbst werden nicht besteuert – auch wenn sie ihre Versprechen manchmal nicht einhalten.
Eine Besteuerung von Spenden für die Organisation politischer Versammlungen gemäß Artikel 8 des Grundgesetzes wäre ein Verstoß gegen die Versammlungsfreiheit. Unsere Verfassung lässt dies nicht zu.
Steuerberechnung und -prüfung durch das Finanzamt
Das Gericht beauftragte das Finanzamt, die Steuerschuld des Beklagten für das Jahr 2020 anhand der Vorgaben des Gerichts zu berechnen. Das Ergebnis: Überraschung – der Beklagte hatte 200,000 Euro zu viel Einkommensteuer gezahlt.
Das Gericht hat erhebliche Anstrengungen unternommen, um zu klären, ob der Angeklagte versucht hat, Körperschaft-, Gewerbe- oder Umsatzsteuer zu hinterziehen. Selbst geringfügige Beträge – acht Euro, elf Euro und dreiundzwanzig Euro – wurden detailliert untersucht.
Rechtliche Einordnung der versuchten Steuerhinterziehung
Gemäß § 370 Abs. 2 AO in Verbindung mit § 23 StGB ist der Versuch der Steuerhinterziehung eine Straftat. Jede Straftat durchläuft drei Stadien:
- die straflose Vorbereitungsphase,
- die Versuchsphase, in der ein Entzug noch zur Immunität führen kann,
- und die Schadenrealisierungsphase.
Ist der Schaden erst einmal eingetreten, kann Immunität nur durch eine freiwillige Anzeige erlangt werden.
Ein Versuch liegt vor, wenn die Person unmittelbar auf die Verwirklichung der Tat hinarbeitet. Subjektiv muss die Person den festen Vorsatz zur Steuerhinterziehung haben. Sie muss alle Tatumstände kennen und sich darüber im Klaren sein, dass ihr Handeln die Realisierung eines Steueranspruchs verhindern könnte.
Objektiv gesehen müssen sie mit der Ausführung begonnen haben. Das bedeutet, dass sie über die bloße Vorbereitung hinausgehende Handlungen vorgenommen haben müssen, wie etwa:
- Ausstellung falscher Dokumente,
- fehlerhafte Buchungen,
- Fälschung von Geschäftsunterlagen,
- Unterlassung von Vermögenswerten,
- oder das Einreichen fehlerhafter Steuerformulare.
Übergibt ein Steuerpflichtiger seinem Steuerberater jedoch Unterlagen und vereinbart mit ihm eine gemeinsame Prüfung vor der Übermittlung an das Finanzamt, handelt es sich weiterhin um eine vorbereitende Handlung.
So war es auch hier: Der Angeklagte und sein Steuerberater vereinbarten für den 29. Juni 2022 ein Treffen. Die E-Mail liegt dem Gericht vor. Wir wissen, dass das Treffen nie stattgefunden hat – denn der Angeklagte wurde noch am selben Tag verhaftet.
Sofern man überhaupt von einem Versuch sprechen kann, kam es über eine nicht strafbare Vorbereitungsphase nie hinaus.
Zum Betrugsversuch
Kommen wir zum mutmaßlichen Betrugsversuch. Laut Anklage soll der Angeklagte „Querdenken“ zu einem Geschäftsmodell gemacht haben, um Spenden zu sammeln, die er für private Zwecke verwenden konnte. Er soll die Spender darüber getäuscht haben. So ist es zwar nicht gekommen, aber lassen wir diese Annahme für einen Moment gelten.
Betrug ist eine klassische Vorsatzdelikts ...
Darüber hinaus muss eine Bereicherungsabsicht vorliegen. Der Täter muss darauf abzielen, einen finanziellen Vorteil zu erlangen. Diese Bereicherungsabsicht muss vom Vorsatz getrennt festgestellt werden.
Zeugenaussagen und Dokumentation
Im Laufe der 42 Verhandlungstage haben wir Dutzende Zeugen gehört – Gebärdendolmetscher, Sanitäter, eine Näherin. Kein Stein blieb auf dem anderen.
Zahlreiche Unterstützer halfen auf vielfältige Weise bei der Organisation und den Demonstrationen. Von allen haben wir gehört. Jeder von ihnen erhielt von der Beklagten eine finanzielle Erstattung der Spesen oder Reisekosten. Sämtliche Rechnungen wurden eingereicht und von der Beklagten bezahlt. Unterkunft und Verpflegung der Helfer bei den Kundgebungen wurden übernommen.
Wir haben erfahren, dass die Kosten einer Großdemonstration schnell einen sechsstelligen Betrag betragen können. Es gibt keine Hinweise darauf, dass der Angeklagte Geld für persönliche Zwecke abgezweigt hat.
Wenn die Staatsanwaltschaft nun eine Liste mutmaßlicher Betrugsfälle vorlegt, würde ich entgegnen, dass das OLG diese bereits abgewiesen hat.
Im Vergleich zu Ihren Spekulationen, Unterstellungen und Annahmen sind Grimms Märchen eine Enzyklopädie der Wissenschaft.
Alltagsausgaben, Krypto-Assets und die Haltung der Staatsanwaltschaft
Die Kammer erkundigte sich sogar akribisch, was bei den regelmäßigen Treffen in der Werfelstraße gegessen und getrunken wurde. Kokoswasser wurde zum „Running Gag“.
Es gibt keine Hinweise darauf, wo, wie oder ob der Angeklagte Spendengelder für private Zwecke abgezweigt haben soll.
Ich bleibe dabei: Es ist einfacher, die Augenfarbe des Ochsen im Eintopf zu erkennen, als in diesen Zeugenaussagen betrügerische Absichten zu erkennen.
Und ja, es gibt noch Geld aus dem Spendenfonds. Der Angeklagte hat es investiert – auch in Kryptowährung. Warum nicht? Die Banken haben seine Konten aus fadenscheinigen Gründen gekündigt.
Ich war schockiert, dass die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten, nachdem er sich über die Vermögenssperren und seinen Mangel an persönlichen Mitteln beschwert hatte, riet, einfach das Kryptokapital zu verwenden – schließlich war dieses seit 2020 deutlich gestiegen.
War das eine Aufforderung zur Begehung einer Straftat?
Aber wenn dem Angeklagten die Nutzung dieser Kryptogelder gestattet ist, warum erhebt die Staatsanwaltschaft dann Anklage gegen ihn?
Fazit
Sehr geehrtes Gericht, ein langer Prozess geht zu Ende. Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihr faires Verhalten – trotz meiner Sticheleien und trotz des Antrags der Staatsanwaltschaft, alle Berufsrichter nach einem juristischen Gespräch mit der Kammer zu disqualifizieren. Ein einmaliges Ereignis in meiner Karriere.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind wie Schnee in der Sonne geschmolzen.
Ich beantrage Freispruch und Entschädigung für 279 Tage ungerechtfertigte Untersuchungshaft. Vielen Dank.
Dr. Reinhard Löffler
Schlussplädoyer, 22. Juli 2025 – Landgericht Stuttgart
Das gesprochene Wort hat Vorrang
Schlussstatement von Michael Ballweg
Landgericht Stuttgart, 22. Juli 2025 Das gesprochene Wort hat Vorrang
Sehr geehrte Frau Vorsitzende Richterin, sehr geehrtes Gericht, sehr geehrte Staatsanwälte, liebe Prozessbeobachter,
Ich habe mich in diesem Prozess bewusst für eine stille Verteidigung entschieden. In einem Verfahren, das aus meiner Sicht von Anfang an politisch motiviert war, war es mir wichtig, mich auf die Beweise zu konzentrieren – nicht darauf, wie meine Worte interpretiert werden könnten.
Auch während einer Pandemie müssen die Grundrechte gelten. Sie müssen in Krisenzeiten als Leuchtfeuer dienen. Dafür habe ich gestanden und werde ich auch weiterhin eintreten.
Die Querdenken-Bewegung hat bei Demonstrationen gezeigt, worauf es in schwierigen Zeiten wirklich ankommt:
- Integrität,
- Menschheit,
- und Mut.
Willkür gedeiht nur im Dunkeln. Deshalb danke ich allen Prozessbeobachtern und Medien, die über diesen Fall berichtet haben und weiterhin berichten, herzlich.
Ich habe während dieser Prüfung viel gelernt. Möge dies auch anderen Mut machen – alles geht vorüber, und wir sollten uns den Herausforderungen stellen, die das Leben uns stellt.
Ich bin unschuldig. Meine Steuerberatungsfirma hat mir einen Schaden von 80,000 Euro bestätigt.
Ich danke dem Gericht für die gründliche Prüfung des Falles.
Ich bin fest davon überzeugt: Die Zukunft gehört denen, die ihrem Herzen folgen – egal, was die Kritiker sagen.
Denn es sind die Außenseiter, die die Welt verändern und einen echten, dauerhaften Unterschied machen.
Danke.
Landgericht Stuttgart, 22. Juli 2025 Das gesprochene Wort hat Vorrang
Beitragsbild: Michael Ballweg am Landgericht Stuttgart, aufgenommen von Gericht schlägt Einstellung des Ballweg-Verfahrens vor, Spiegel, 17. März 2025

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Kategorien: Weltnachrichten
Vielen Dank für Ihre Arbeit! Das erinnert an den Fall Reiner Fuellmich. Ich frage mich, wie viele weitere Fälle politischer Verfolgung derzeit vor Gericht liegen, nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa!
In dieser Zeit nach der Pandemie findet weltweit politische Hexenjagd statt. Die Meinungs- und Gedankenfreiheit der Menschen wird zunehmend durch Gesetze gegen Hassreden und Hassgedanken eingeschränkt. Menschen werden verhaftet, weil sie ihre Meinung äußern, weil sie bestimmte Minderheiten beleidigt oder den Zielen der jeweiligen Regierung widerspricht. Demokratie, Meinungs- und Gedankenfreiheit, Reise- und Religionsfreiheit werden zunehmend abgeschafft, und unsere Verfassung wird missachtet. Das Bildungssystem wird weltweit durch die übergreifende Agenda der Globalisten untergraben, die Erde zu entvölkern. Schüler werden einer Gehirnwäsche unterzogen, die sie glauben lässt, sie müssten die Macht an die Globalisten abgeben und alles akzeptieren, was sie diktieren, auch wenn dies die individuelle Gesundheit und geistige Gesundheit opfert.
Danke, dass Sie immer wieder Inhalte veröffentlichen, die für echte Menschen wichtig sind
das hier stinkt nach dem Fall Reiner Fullmich