Großbritannien ist gerade von einem gefährlichen Weg abgekommen. Nach monatelangem Druck haben sich die Minister endlich dazu entschlossen, Pläne für eine offizielle Definition von „Islamophobie“ aufzugeben. Diese würde Kritik an der Religion (nun ja, dem Islam) kriminalisieren und durch die Hintertür ein De-facto-Blasphemiegesetz einführen.
Ein neues Gerichtsurteil hob zudem eine Verurteilung wegen Koranverbrennung auf und bekräftigte ausdrücklich, dass Blasphemie im britischen Recht keinen Platz hat. Nun, so scheint es, ist die freie Meinungsäußerung zurückgekehrt. Doch was hat sich geändert, und wo liegen die Grenzen?

Die Kehrtwende zugunsten der freien Meinungsäußerung
Berichten zufolge will die britische Regierung Pläne für ein Gesetz gegen Islamophobie fallen lassen und von der Einführung einer offiziellen Definition auf nationaler Ebene Abstand nehmen. Die Entscheidung basiert auf der Erkenntnis, dass eine solche Umsetzung jegliche Möglichkeit legitimer Kritik an Glaubenssystemen ausschließt – ein rutschiger Abhang in Richtung totaler Zensur.
Der britische Human Rights Blog fasste ein wichtiges Urteil zusammen, mit dem ein Urteil wegen Koranverbrennung aufgehoben wurde. Damit wurde das demokratische Grundprinzip bekräftigt, dass Blasphemie im englischen Recht nicht als Straftatbestand gilt. Beleidigende oder verstörende Äußerungen über Religion bleiben weiterhin geschützt und unterliegen den geltenden Gesetzen gegen Belästigung, Bedrohung oder Anstiftung zu realer Gewalt.
In der Berichterstattung über den überarbeiteten Ansatz wird darauf hingewiesen, dass jede Definition, die in Zukunft in Betracht gezogen werden könnte, das Recht auf Religionskritik ausdrücklich schützen muss. Dabei muss eine sprachliche Abkehr von weit gefassten, pauschalen Formulierungen erfolgen, die zuvor Debatten und Satire gefährdeten.
Kurz gesagt, die Grundidee wurde neu kalibriert: Menschen vor Hass und Gewalt schützen, aber niemandem Immunität vor echter Kritik gewähren.
Warum es so ein rutschiger Abhang war
Kommentare, die vor versteckten Blasphemiegesetzen warnen, weisen auf zwei Risiken hin. Erstens steuern wir auf eine Welt zu, in der scharfe Kritik an religiösen Praktiken von Behörden, Personalabteilungen und Kommunalverwaltungen landesweit als „Rassismus“ geahndet wird. Und zweitens hätten die Befugnisse zur öffentlichen Ordnung dazu führen können, dass Polizei und Staatsanwaltschaft allgemeine Verstöße bestrafen. Vergehen eher als tatsächlich schaden, was zu Meinungsdiskriminierung einlädt.
Hier werden antimuslimische Drohungen und Hass nicht verharmlost, sondern es wird eine wichtige Grenze gezogen zwischen dem Schutz befähigen und den Schutz einer Glauben.
Wie wird es funktionieren?
Kritik an Religion sollte erlaubt sein. Gesetze dagegen verändern die Richtlinien der Polizei, die Hochschulpolitik, die Moderation sozialer Medien und die Personalrichtlinien von Unternehmen, die sich alle an der offiziellen Sprache orientieren. Beleidigung und Schädigung sind zwei völlig unterschiedliche Dinge, und nun werden sie zu Recht auch so behandelt.
Die Entscheidung, das umstrittene Gesetz zu revidieren, spiegelt den Kerngedanken einer frei denkenden Gesellschaft wider: Man kann Ideen, Schriften, Symbole und Zeremonien angreifen, während andere darauf reagieren, protestieren und boykottieren können. Strafrechtliche Sanktionen drohen bei echter Aufwiegelung, Gewalt, gezielter Belästigung oder glaubwürdigen Drohungen. Vielleicht bleibt die entscheidende Grenze dieses Mal bestehen.
Drei einfache Fragen
Was ist mit wirklich hasserfüllter Rhetorik, die als „Kritik“ getarnt ist?
Bestehende zivil- und strafrechtliche Bestimmungen erfassen bereits bedrohliches, beleidigendes oder belästigendes Verhalten. Das Gerichtsurteil rechtfertigte Einschüchterung nicht; es bekräftigte lediglich, dass die Straftat selbst kein Verbrechen darstellt.
Werden durch die Einengung der Definition tatsächliche Anstiege antimuslimischer Vorfälle ignoriert?
Nein – das Ziel besteht darin, schwere Straftaten mit den richtigen Mitteln zu verfolgen und gleichzeitig die Debatte über Religion rechtmäßig zu halten. Der überarbeitete Ansatz zielt vielmehr darauf ab, legitime Kritik zu schützen.
Bestand tatsächlich die Gefahr eines De-facto-Blasphemie-Regimes?
Eine breite, mehrdeutige Formel und eine weit ausufernde Definition von Islamophobie hätten schnell Verbreitung in Leitfäden, Personalhandbüchern und Campus-Sprachregeln gefunden. Es hätte nicht lange gedauert, bis die Bevölkerung Angst davor gehabt hätte, Religion – zumindest den Islam – in der realen Welt zu kritisieren. Wir sehen dies bereits an der zunehmenden Selbstzensur. Selbst eine sanfte Einführung einer solchen Definition hätte also stillschweigend zu Blasphemie-Regeln durch die Hintertür geführt.
In der echten Welt
Polizei und Strafverfolgung müssen sich ausschließlich auf bestehende Verhaltensgesetze und nicht auf Glaubensgrundsätze berufen. Religionsbeleidigung ist nicht strafbar. Verhaltenskodizes an Universitäten könnten nun Formulierungen zum Schutz vor „Vergehen„ zu ihrem Glauben. Sanktionen für Mobbing oder gezielten Hass bleiben bestehen, aber eine lebhafte Debatte und akademische Freiheiten können nun zurückkehren. In der Zivilgesellschaft und den Medien sollte Kritik an der Glaubenslehre nicht länger kriminalisiert werden, aber der Fokus auf die Verteidigung der Sicherheit und Würde der Menschen bleibt unverändert.
Letzter Gedanke
Die Liste der Probleme mit der Meinungsfreiheit in Großbritannien und weltweit ist lang, doch nun erleben wir endlich eine Kurskorrektur. Minister distanzieren sich von weit gefassten Definitionen, die Menschen und ihre Überzeugungen verwischen, und Richter bekräftigen, dass Blasphemie nicht wieder Gegenstand von Gerichtsurteilen wird. Sogar die Mainstream-Medien ändern ihre Haltung und vertreten eine gesündere Meinung: Schutz der Bürger vor Gewalt und Missbrauch, aber auch Schutz vor offener Kritik und einfacher „Beleidigung“.
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Zuerst Chip Roys Gesetzentwurf zum Verbot der Scharia in Amerika. Und jetzt das! Jeder, den ich kenne, hat für beides gebetet. Daher kann ich nur vermuten, dass das „Ende“ der Offenbarung noch nicht vor der Tür steht. Es liegen noch einige gute Jahre vor uns. BETET WEITER. Gott hört offensichtlich zu!
Wir müssen diese arroganten Eindringlinge vollständig loswerden!!!
Der Islam ist keine wahre Religion im Gegensatz zum Christentum, Hinduismus und Buddhismus.
Der Islam ist eine Doktrin, die im Wesentlichen nur auf die Unterwerfung aller anderen abzielt. Daher ist er mit Kommunismus und Faschismus vergleichbar. Er trägt lediglich eine dünne Schicht religiösen Anstrichs darüber, die es ihm ermöglicht, das Gesetz zu missbrauchen, um insbesondere westliche Nationen zu dominieren.
Großbritannien hat sich dieser Doktrin fast unterworfen, und wir sollten dies alles als den letzten Kampf betrachten. Ohne einen grundlegenden Wandel in der Einstellung wird dieser kleine Erfolg bald vergessen sein.
Die Wut der Menschen verwandelte sich in Raserei. Als Nächstes wäre Wut ausgebrochen und die Politiker wären zur Zielscheibe geworden. Wir haben ihnen Angst eingejagt. Nächstes Ziel: digitale Ausweise. Sie verursachen Unruhe und verstoßen damit gegen das Common Law, das über allen Gesetzen steht. Sonst könnten sie Mord legalisieren.
Großbritannien sollte besser schnell aufwachen, sonst wird es keine freie Nation mehr sein. Der Islam ist die Geißel der Erde und dahinter verbergen sich Ruinen und die Zerstörung früherer Zivilisationen. Entweder man fügt sich oder man stirbt, das ist ihr Motto. Schauen Sie sich nur die anderen Dreckslöcher an, die komplett zur Scharia übergegangen sind.